Seitenbereiche

Wann steht dem Arzt das große Pendlerpauschale zu?

Illustration

Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.

Ein (zusätzliches) Pendlerpauschale in Form von Werbungskosten kann berücksichtigt werden, wenn

  • die einfache Wegstrecke 20 km übersteigt und die Benützung von Massenverkehrsmitteln zumutbar ist (kleines Pendlerpauschale)
  • kein Massenverkehrsmittel zumutbar ist oder bei einer Behinderung (z. B. Rollstuhlfahrer) und wenn die einfache Wegstrecke 2 km übersteigt (großes Pendlerpauschale).

Pendlerpauschale und Pendlereuro müssen mit dem Pendlerrechner auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen ermittelt werden: https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/

Die Benützung von Massenverkehrsmitteln ist unzumutbar?

Ein Arzt an einem Landesklinikum beantragte das große Pendlerpauschale, weil sein Arbeitsende sehr flexibel war und er dadurch keine öffentlichen Verkehrsmittel in Anspruch nehmen konnte. Vom Finanzamt wurde das allerdings nicht anerkannt.

Stellungnahme des Standortleiters

Der ärztliche Standortleiter erwähnte in seiner Stellungnahme, dass Dienstbeginn immer um 6:45 Uhr war, das Arbeitsende hat sich aber fast täglich verändert. In einem kleinen Krankenhaus mit geringer Dienstbesetzung müssen die Dienstzeiten den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden. Daher kann das laut Dienstplan vorgesehene Dienstende in ca. 90 % der Fälle nicht eingehalten werden.

Entscheidung Bundesfinanzgericht

Vom Bundesfinanzgericht (BFG) wurde das große Pendlerpauschale anerkannt, weil das tatsächliche Dienstende vom Arzt nicht vorhersehbar war. Das letzte öffentliche Verkehrsmittel fuhr um 19:10 Uhr. Der Arzt hätte bereits vor Dienstantritt vorhersehen müssen, ob er auch mit dem öffentlichen Verkehrsmittel heimfahren kann. Er konnte aber das Ende seiner Dienste nicht vorhersehen, daher war laut BFG von einer Unzumutbarkeit der Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel auszugehen.

Stand: 30. Mai 2016

Bild: Antonioguillem - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater für Ärzte und Medizinrecht in Leonding und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.